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Ambulante Nachsorge für Straffällige

von Sicherheit2019
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(prejus) Präventiver Opferschutz dank effektiver Nachsorge – Neue forensische Ambulanz in Mainz.

„Die ambulante Behandlung straffälliger Personen mit dem Ziel der Rückfallverhinderung ist der beste Schutz, den wir potentiellen Opfern bieten können. Mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz haben wir einen starken und kompetenten Kooperationspartner gewinnen können, der unser bereits bestehendes Netzwerk ideal ergänzt“, betonte Robbers.

„Die Verhinderung neuer Straftaten ist der wirksamste Opferschutz und bietet die beste Sicherheit für die Bevölkerung. Deshalb hat in Mainz eine weitere Forensische Ambulanz ihre Arbeit aufgenommen. Wir verfügen nun über eine flächendeckende ambulante Nachsorge für rückfallgefährdete Straftäterinnen und Straftäter“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers anlässlich des mit der Johannes Gutenberg Universität Mainz abgeschlossenen Kooperationsvertrages.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden justizeigenen Psychotherapeutischen Ambulanzen in Ludwigshafen und Trier sowie der von BIOS BW e.V. betriebenen Psychotherapeutischen Ambulanz Koblenz verfügt das Land Rheinland-Pfalz in Mainz über eine weitere Forensische Ambulanz: In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz besteht nun eine Behandlungseinrichtung, die wissenschaftlich begründete Diagnostik, Therapie und Beratung von Menschen, die im Rahmen einer psychischen Störung straffällig geworden sind, anbietet. Die Forensisch-Psychiatrische Ambulanz (FPA) behandelt insbesondere Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Weisung eine Sexual– oder Gewaltstraftätertherapie auferlegt bekommen haben oder bei denen nach vorzeitiger Entlassung aus dem Strafvollzug ein entsprechender Therapiebedarf besteht.

„Aus zahlreichen nationalen und internationalen Studien ist bekannt, dass ein therapeutisches Angebot unabdingbar ist, um insbesondere bei Haftentlassenen das während der Haft mit organisatorischem, personellem und finanziellem Aufwand Erreichte abzusichern und zu stabilisieren. Ein Verzicht auf Nachsorge würde in nicht wenigen Fällen bedeuten, die Behandlungsbemühungen des Strafvollzuges ins Leere laufen zu lassen“, erklärte Professor Dr. Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie der Johannes Gutenberg Universität Mainz.

Hintergrund dieser Einschätzung ist die Tatsache, dass in den ersten zwölf Monaten nach der Haftentlassung die Rückfallgefährdung am höchsten ist. Hinzu kommt, dass unter Strafgefangenen die Häufigkeit psychischer Störungen deutlich höher ist als in der Allgemeinbevölkerung. Insbesondere dann, wenn die psychische Störung Ursache für die Begehung der Straftat ist, bedeutet der Ausbau von Behandlungsangeboten in der Konsequenz Opferschutz.

Während in den Strafanstalten in den letzten Jahren die Behandlungsangebote zunehmend ausgebaut worden sind, stand für die Fortsetzung der Therapie nach Haftentlassung im Rahmen angeordneter Führungsaufsicht nur ein begrenztes Behandlungsangebot zur Verfügung. „Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter bei entsprechendem Bedarf eine rückfallvermeidende Therapie erhalten“, so Robbers.

Information:
Im November 2013 wurde Professor Dr. Wolfgang Retz auf die neu geschaffene Universitätsprofessur für forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz berufen. Zu den Aufgaben dieser Professur gehörte auch der Aufbau eines ambulanten Therapieangebots für Straftäter an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Dementsprechend wurde in der Psychiatrischen Institutsambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der  Universitätsmedizin Mainz die Behandlung von Personen begonnen, die sich auf Anordnung von Gerichten im Rahmen von Bewährungsweisungen oder Führungsaufsicht regelmäßig vorzustellen hatten. Dieses Behandlungsangebot wurde nun zu einer forensisch-psychiatrischen Ambulanz ausgebaut und als solche anerkannt.

Das Land Rheinland-Pfalz betreibt bereits seit 2009 zwei Ambulanzen, die Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz in Ludwigshafen (PAJu Ludwigshafen) und die Psychotherapeutische Ambulanz  der Justiz Trier (PAJu Trier).

Weitere Informationen zu den beiden Psychotherapeutischen Ambulanzen der Justiz finden Sie unter

http://www.mjv.rlp.de/Justizvollzug/JVA-Ludwigshafen/Psychotherapeutische-Ambulanz-der-Justiz/Konzeption/

und

http://www.mjv.rlp.de/Justizvollzug/Psychotherapeutische-Ambulanzen-der-Justiz/broker.jsp?uMen=f683079e-ec5e-7731-8770-e024077fe9e3

Seit August 2015 hat darüber hinaus die durch BIOS Baden-Württemberg e. V. betriebene Forensische Ambulanz in Koblenz (PAKO) ihre Arbeit aufgenommen.

Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums vom 27.10.2015.

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