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Ein Viertel aller Richterinnen und Richter in M-V arbeiten mittlerweile mit der E-Akte

von Marco
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Digitaler Wandel in der Justiz

Alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in M-V sind Ende 2021 mit der E-Akte ausgestattet

(prejus) Die Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran. Nach dem OLG Rostock ist in diesem Jahr die elektronische Akte auch in den Zivilkammern des Landgerichts Neubrandenburg eingeführt worden. Hier wird deshalb ab sofort in Zivilverfahren auf Papier verzichtet werden können, denn die Akten können vollständig elektronisch bearbeitet werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IT-Bereichs des Justizministeriums arbeiten seit fünf Jahren unter Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, wonach in ganz Deutschland bis 2026 der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte in der Justiz eingeführt werden müssen. Hier im Land arbeiten mittlerweile rund 110 Richterinnen und Richter, das sind ein Viertel aller, sowie 33 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und 95 Justizfachangestellte mit der E-Akte.

Zudem sind insgesamt 75 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im Bereich der Scanstellen eingesetzt. Bis zum Ende dieses Jahres werden alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte in M-V mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. Gleichzeitig weiten wir die Pilotierung der elektronischen Akte in Familiensachen auf die Amtsgerichte Rostock und Greifswald sowie die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock aus. Damit wird Mecklenburg-Vorpommern mit zu den Bundesländern gehören, in denen die Umstellung der Aktenbearbeitung von Papier auf Digital bereits weit fortgeschritten ist“, sagt Ministerin Hoffmeister am Landgericht Neubrandenburg.

Beim Landgericht Neubrandenburg wurden Beschäftigten mit moderner Hardware ausgestattet. Eine Scanstelle wurde eingerichtet. Insgesamt 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Umgang mit der elektronischen Akte geschult.

Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Seit Pilotierungsstart im September 2018 am Landgericht Rostock wurden insgesamt 13.317 elektronische Akten angelegt. In den aktuell acht Scanstellen der Gerichte werden monatlich etwa 12.000 Dokumente mit insgesamt etwa 50.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beteiligten Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch einreichen können. Die Justiz ist verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2026 die Akten zwingend elektronisch zu führen.

Bereits seit 2016 arbeitet Mecklenburg-Vorpommern an der Umsetzung dieses gesetzgeberischen Auftrages. Nach umfangreichen Tests im Vorfeld wird seit dem 3. September 2018 die elektronischen Akte in den Zivilkammern des Landgerichts Rostock, seit dem 11. Mai 2020 in den Zivilkammern des Landgerichts Stralsund, seit dem 10. August 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Greifswald, seit dem 28. September 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen, seit dem 26. Oktober 2020 in den Zivilabteilungen des Amtsgerichts Rostock und seit dem 1. Dezember 2020 in den Familienabteilungen des Amtsgerichts Stralsund nebst der Zweigstelle in Bergen auf Rügen pilotiert. Darüber hinaus wurde am 1. Juli 2021 die elektronische Akte in allen Zivilsenaten des Oberlandesgerichtes Rostock eingeführt.

Quelle und Bild: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021

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