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Elektronische Akte in Mecklenburg-Vorpommern im Ausbau

von Sicherheit2019
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Elektronische Akte in Mecklenburg-Vorpommern im Ausbau

Jeder sechste Sitzungssaal an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern bereits digital

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Die Pilotierung der elektronischen Akte ist mittlerweile auf fünf Gerichte erfolgreich ausgeweitet. Die Ausstattung geht weiter“

„An den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist mittlerweile jeder sechste Sitzungssaal digital ausgestattet. Im Zuge der Einführung der elektronischen Akte werden alle 136 Sitzungssäle dementsprechend ausgerüstet sein. In diesem Jahr setzen wir die technische Ausrüstung der Säle mit Hochdruck fort“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister. Zur Ausstattung eines digital ausgerüsteten Sitzungssaals gehören neben Kontrollmonitoren und HDMI-Anschlüssen auch ein Touch-Pad auf dem Richtertisch zur Steuerung der Sitzung. Ein Video auf der Homepage des Justizministeriums zeigt den digitalen Gerichtssaal.

„Bislang haben wir an fünf Gerichten gute Erfahrungen mit der Digitalisierung machen können. Die Pilotierung der elektronischen Akte umfasst von 2018 bis heute mittlerweile die Zivilkammern der Landgerichte Rostock und Stralsund, die Zivilabteilungen der Amtsgerichte Stralsund, Greifswald und Rostock sowie die Familienabteilung des Amtsgerichts Stralsund mit der Zweigstelle Bergen auf Rügen. Durch die Pilotierungsgerichte wurden schon über 5.000 elektronische Akten angelegt. Im vergangenen Jahr konnten hier mehr als 2,5 Millionen Seiten aus elektronischen Nachrichten direkt weiterverarbeitet werden.

Zum Vergleich: Bei diesen Gerichten gingen im selben Zeitraum nur 200.000 Seiten auf Papier ein, die gescannt wurden, um sie elektronisch weiterverarbeiten zu können. Mit den elektronischen Akten arbeiten in MV mittlerweile 66 Richterinnen und Richter, 25 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, 67 Serviceeinheiten und 55 Wachtmeisterinnen und Wachtmeister. Die Pilotierung wird dieses Jahr unter anderem auf das Oberlandesgericht Rostock ausgeweitet“, so die Ministerin. Alle deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen bis 2026 die elektronische Aktenführung umsetzen.

Quelle und Bildquelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2021

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