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Nachwuchs für Sachsen-Anhalts Notariate

von Sicherheit2019
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(prejus) Zum 1. November hat eine weitere Notarassessorin ihren Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt begonnen. Insgesamt 13 angehende Notarinnen und Notare absolvieren derzeit in Sachsen-Anhalt ihren Anwärterdienst; sechs von ihnen sind im laufenden Jahr neu eingestellt worden, vier im Jahr zuvor. Justiz-Staatssekretär Thomas Wünsch: „Ich freue mich über die Verstärkung“. „In den Notariaten des Landes vollzieht sich ein Generationswechsel, so dass wir auf die Einstellung qualifizierten Nachwuchses derzeit dringend angewiesen sind“, sagte Kammerpräsident Uwe Breuer.

In Sachsen-Anhalt üben Notarinnen und Notare ihr Amt hauptberuflich aus. Deshalb haben Anwärter auf eine Notarstelle in der Regel einen dreijährigen Landesdienst als Notarassessorin bzw. –assessor zu leisten. Sie werden vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung eingestellt und durchlaufen im Anschluss ihren Anwärterdienst bei amtierenden Notarinnen bzw. Notaren oder in Standesorganisationen.

In der Regel sind zwei Ausbildungsabschnitte in unterschiedlich strukturierten Notariaten zu absolvieren. Während ihres Anwärterdienstes können die Assessorinnen und Assessoren selbstständig Vertretungen von Notarinnen und Notaren in Urlaubs- oder Krankheitsfällen übernehmen oder Notarämter eigenständig als vorübergehende Amtsinhaber verwalten. Nach Abschluss des Anwärterdienstes bewerben sie sich auf freie Notarstellen im Land.

Der Notar betreut und beurkundet Rechtsgeschäfte, zu seinen Aufgaben gehören die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung, aber auch die Beglaubigung von Unterschriften oder die Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden. In Sachsen-Anhalt amtieren derzeit 74 Notarinnen und Notare tätig.

Anja Schrott
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Domplatz 2 – 4
39104 Magdeburg
Tel.: 0391/567 6234
E-Mail: anja.schrott@mj.sachsen-anhalt.de

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. November 2015.

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