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Passauer Nachwuchsjuristin mit ZEuP-Preis ausgezeichnet

von Sicherheit2019
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(prejus) Passauer Nachwuchsjuristin mit ZEuP-Preis ausgezeichnet. Nadja Bucher, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie, ist mit dem Preis der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) ausgezeichnet worden. Prämiert wurde ihre von Prof. Dr. Thomas Riehm betreute Masterarbeit (LL.M. Deutsches Recht) „Grenzen richtlinienkonformer Rechtsfortbildung im Vergleich der Rechtsprechung von deutschem Bundesgerichtshof und französischem Kassationsgericht“.

In ihrer Masterarbeit vergleicht Nadja Bucher die Umsetzung von EU-Richtlinien in Frankreich und Deutschland. EU-Richtlinien geben Ziele vor, die jeder Mitgliedsstaat durch seine nationalen Gesetze und deren Auslegung durch die Gerichte erreichen muss. Die Arbeit untersucht den Fall, in dem ein nationales Gesetz eindeutig richtlinienwidrig formuliert ist. „Durch eine Auslegung innerhalb des möglichen Wortsinns kann ein richtlinienkonformes Ergebnis dann nicht erzielt werden. Die mitgliedsstaatlichen Gerichte geraten in einen Konflikt. EU-rechtlich sind sie verpflichtet, das nationale Gesetz so weit wie möglich anhand der Richtlinie auszulegen. Verfassungsrechtlich dürfen sie den Wortlaut des Gesetzes nur in Ausnahmefällen überschreiten“, erklärt Nadja Bucher.

In ihrer Arbeit vergleicht sie, wie die obersten Zivilgerichte Deutschlands und Frankreichs mit diesem Problem umgehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Potenzial sogenannter „horizontal überschießender Umsetzungsgesetze“ für die Rechtsfortbildung in Frankreich, anders als in Deutschland, bisher nicht erkannt wurde. Andererseits hebt sie hervor, dass in Urteilen des französischen Kassationsgerichts die Zuständigkeit des Gesetzgebers und das Vertrauen des Bürgers auf den Wortlaut des Gesetzes im Ergebnis oftmals besser geschützt werden.

Das Jonglieren zwischen drei Rechtsordnungen (Deutschland, Frankreich, EU) erlernte Nadja Bucher durch einen ungewöhnlichen Bildungsweg: Von 2009 bis 2014 studierte sie am Institut d’Ètudes Politiques de Paris. Im Anschluss legte sie ihren Master of Laws an der Universität Passau ab. Momentan arbeitet sie am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie und bereitet sich auf die erste juristische Staatsprüfung vor.

Finanziert wird der seit 1993 jährlich verliehene Preis der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht von der Gerda-Henkel-Stiftung. Ausgezeichnet werden studentische Beiträge für die besten rechtshistorischen oder rechtsvergleichenden Arbeiten zum europäischen Privatrecht. Der Preis ist mit 500 Euro dotiert.

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an das Referat für Medienarbeit, Tel. 0851 509-1439.

Quelle: Pressemitteilung Universität Passau vom 21.07.2017.
Bildquelle: Universität Passau.

 

Katrina Jordan

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