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Raucher Friedhelm A. – Beweisaufnahme zu Zigarettengeruch und Geruchsbelästigung

von Sicherheit2019
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(prejus) Das Verfahren des Rauchers Freidhelm A., das bundesweit in den Medien und der Presse für Aufmerksamkeit gesorgt hat, geht in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf weiter. So hat die 23. Berufungszivilkammer des Landgerichts Düsseldorf beschlossen, dass am 11. Januar 2016 um 09:30 Uhr im Saal 2.119, in dem Zivilrechtsstreit durch Vernehmung von zwölf Zeugen Beweis erhoben werden soll zu den beiden nachfolgenden Fragen:

1. Ist beginnend ab Herbst 2011 bis zum Kündigungsausspruch am 24. Januar 2013 aus der Wohnung von Friedhelm A. Zigarettengeruch in den Eingangsbereich bzw. das Treppenhaus des Wohngebäudes entwichen? Wenn ja: in welcher Intensität und Beständigkeit? Wurden insbesondere Mitmieter durch die etwaigen Gerüche beeinträchtigt? Haben sich Mitmieter beschwert und wenn ja, in welchem Umfang?

2. Gibt es andere mögliche Ursachen für die etwaigen Geruchsbelästigungen, liegen namentlich Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzerscheinungen im Keller des Hauses, welche über das Treppenhaus wahrzunehmen sind, vor?

Das persönliche Erscheinen von Friedhelm A. zum Termin am 11. Januar 2016 wurde angeordnet.

In dem Zivilrechtsstreit hatte zunächst das Amtsgericht Düsseldorf am 31. Juli 2013 den Beklagten Friedhelm A. nach fristloser Kündigung wegen Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung durch Zigarettenrauch im Treppenhaus zur Räumung seiner Mietwohnung verurteilt. Im Berufungsverfahren hatte das Landgericht Düsseldorf nach Vernehmung eines Zeugen die Berufung des Beklagten Friedhelm A. durch Urteil vom 26. Juni 2014 zurückgewiesen. In der Revision hatte der Bundesgerichtshof am 18. Februar 2015 das Urteil des Landgerichts aufgehoben, weil ohne hinreichende Tatsachengrundlage entschieden worden sei. Die nunmehr zuständige 23. Berufungszivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Verfahren 23 S 18/15) hatte zunächst mit Beschluss vom 18. März 2015 die Räumung der Wohnung einstweilen eingestellt und wird jetzt über die Geruchsbelästigung Beweis erheben. Es bleibt nunmehr das Ergebnis der Beweisaufnahme im Januar 2016 abzuwarten.

Dr. Elisabeth Stöve
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Pressesprecherin des Landgerichts

Quelle: Aktuelle Presseerklärung weiterer NRW-Justizeinrichtungen vom 02. Dezember 2015.
Bildquelle: pixabay.com

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