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Landgericht Osnabrück verhandelt über Verletzung beim „Live Action Role Playing”

von Sicherheit2019
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(prejus) Landgericht Osnabrück verhandelt über Verletzung beim „Live Action Role Playing” Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am 10.12.2015 um 9:15 Uhr in Saal 9 über eine Zivilklage, mit der ein Mann aus Emden auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen wird, weil er den Kläger auf einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (LARP = Live Action Role Playing) in Gehrde verletzt haben soll.

Der von Frau Rechtsanwältin Harting aus Emsdetten vertretene Kläger hatte am 20.04.2013 an einem Live-Rollenspiel auf dem Ferienhof Groneik in Gehrde teilgenommen, bei dem eine fiktive mittelalterliche Geschichte als Rollenspiel nachgespielt wurde. Dabei kam es zu einer im „Plot” vorgesehenen Kampfszene, bei der der Beklagte einen „bösartigen” Plünderer darstellte, während der Kläger zu den „guten” Dorfbewohnern gehörte. Der Kampf wurde mit „Schwertern” geführt, bei denen es sich um mit Schaumstoff ummantelte Glasfieberstäbe handelte. Die Kampfszene, an der neben den beteiligten Parteien noch etliche andere Veranstaltungsteilnehmer beteiligt gewesen sind, spielte sich auf einem engen Waldweg ab.

Der Kläger wirft dem Beklagten vor, ihn entgegen der Teilnahmebedingungen für LARP-Veranstaltungen mit dem Schaumstoffschwert gegen den Kopf geschlagen und ihn im Bereich von Schläfe und Auge getroffen zu haben. Infolge des Schlages habe der Kläger einen kleinen Riss oberhalb der Fovea erlitten. Überdies sei es zu einer Aderhaut-Ruptur gekommen. Es sei ein Dauerschaden in der Form eingetreten, dass die Sehfähigkeit des Klägers aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden könne. Der Kläger beansprucht Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 40.000,00 €, Verdienstausfall in Höhe von 2.443,51 € sowie die Feststellung der weiteren Eintrittspflicht des Beklagten für Zukunftsschäden.

Der Beklagte verwehrt sich gegen diese Vorwürfe und bestreitet, dass der Kläger in der Unübersichtlichkeit des Gefechts tatsächlich durch seine Waffe getroffen worden sei. Ferner verweist er u. a. vorsorglich auf die Anwendung der Regeln für Sportverletzungen, wonach Teilnehmer an Sportveranstaltungen für solche Schäden nicht haftbar gemacht werden könnten, die aus Verletzungen herrühren, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind und daher von den Teilnehmern in Kauf genommen werden müssten.

Der Einzelrichter wird in dem anstehenden Termin eine Güteverhandlung durchführen, den Sach- und Streitstand mit den Parteien erörtern und die Parteien persönlich anhören. Ferner wird er voraussichtlich weitere Teilnehmer an dem Rollenspiel zum Hergang der Kampfszene als Zeugen vernehmen. Eine abschließende Entscheidung wird für den Termin noch nicht erwartet.

Dr. Nicole Hellmich
Richterin am Landgericht
– Stv. Pressesprecherin –
Landgericht Osnabrück

Tel.: 0541 315-1127
Fax.: 0541 315 6117
E-Mail: LGOS-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Quelle: Pressemitteilung Landgericht Osnabrück vom 08.12.2015.

 

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