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Angriff auf Schiedsrichter

von Sicherheit2019
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(prejus) Landgericht Osnabrück verhandelt über Angriff auf Schiedsrichter.

Das Landgericht Osnabrück verhandelt ab Donnerstag, dem 03.12.2015 um 08:30 Uhr in Saal 87 eine Berufungssache gegen einen 31-jährigen Angeklagten aus Quakenbrück, Aktenzeichen 7 Ns 142/15. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 09. April 2015 wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Fußballspiels zwischen dem FC Artland Quakenbrück I und dem QSC 99 Quakenbrück III am 18. Mai 2013 den Schiedsrichter angegriffen und durch Schläge und Fußtritte verletzt zu haben. Anlass der Eskalation soll gewesen sein, dass der Schiedsrichter in der 93. Spielminute auf einen Strafstoß erkannte. Daraufhin sollen sich mehrere Spieler um den Schiedsrichter versammelt haben. Der Anklagte soll ihn mehrfach vor die Brust gestoßen haben. Letztlich sei der Schiedsrichter dann zu Boden gegangen, wo durch mehrere Personen (Spieler und Anhänger des FC Artland) auf ihn eingeschlagen und eingetreten worden sei. Als es dem Geschädigten gelungen war, sich in die Umkleidekabine zu flüchten, sollen der Angeklagte und andere Personen auf einen weiteren Nebenkläger eingeschlagen haben, der dadurch eine schmerzhafte Körper- und Thoraxprellung erlitten haben soll. Der Schiedsrichter habe durch den Angriff eine Commotio cerebri bei Schädelprellung, eine Distorsion der HWS sowie weitere Körperprellungen davon getragen. Auch soll er posttraumatisch mehrere Monate nicht zu einem Wiedereinsatz als Schiedsrichter in der Lage gewesen sein.

Am ersten Verhandlungstag wird das Gericht das Urteil erster Instanz erörtern und allen Beteiligten Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Zudem hat die Berufungskammer über den Sitzungstag verteilt insgesamt 17 Zeugen einschließlich der beiden Nebenkläger geladen, um das angeklagte Geschehen aufzuklären.

Dr. Michael Hune
Richter am Landgericht
– Pressesprecher –
Landgericht Osnabrück

Tel.: 0541 315-1157
Fax.: 0541 315 6117
E-Mail: LGOS-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Quelle: Pressemitteilung LG Osnabrück Nr. 62/15 vom 02.12.2015.

 

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