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Einbruchserie “EG Rheiderland” Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

von Sicherheit2019
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(pejus) Einbruchserie „EG Rheiderland”: Staatsanwaltschaft Aurich erhebt Anklage. Die Staatsanwaltschaft Aurich hat aus dem Ermittlungskomplex „EG Rheiderland” die Ermittlungen gegen vier Männer aus dem Landkreis Leer im Alter von 25 bis 32 Jahren und eine 28-jährige Frau aus dem Landkreis Emsland abgeschlossen und gegen sie unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls in 17 Fällen, schweren Raubes, Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Brandstiftung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz Anklage vor dem Landgericht Aurich – Große Strafkammer – erhoben.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich in der Zeit von Dezember 2014 bis Oktober 2015 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um fortan Diebstahlstaten zu begehen. So sollen sie sich – in unterschiedlicher Zusammensetzung – in bis zu 17 Fällen in den Landkreisen Leer und Emsland gewaltsam unerlaubten Zutritt zu Gewerbeobjekten verschafft haben, um dort Bargeld und andere Wertgegenstände zu entwenden.

Als im September 2015 ihre Aktivitäten durch einen aufmerksamen Zeugen aufgedeckt zu werden drohten, sollen drei der Angeklagten den Zeugen unter Vorhalt einer Gaspistole und mittels Schlägen gezwungen haben, Diebesgut zu berühren, um ihn so – in dem Wissen, dass das Diebesgut nun seine Fingerabdrücke trägt – davon abzuhalten, Anzeige zu erstatten.

Drei der Angeklagten wird ferner zur Last gelegt, am 20.10.2015 in Weener im gemeinschaftlichen Zusammenwirken einen Tankstellenpächter überfallen und diesem unter Vorhalt einer Pistole die Kasseneinnahmen sowie Zigaretten abgenötigt zu haben. Zudem sollen drei der Angeklagten einen zuvor entwendeten und zum Abtransport von Diebesgut verwendeten PKW im September 2015 angezündet haben. Das Fahrzeug brannte vollständig aus. Der durch die angeklagten Taten entstandene Gesamtschaden beträgt rund 76.000,00 Euro.

Mit Ausnahme der 28-Jährigen sind bereits alle Angeklagten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Angeklagten konnten durch Beamte der Polizeiinspektion Leer/Emden am 20.10.2015 vorläufig festgenommen werden. Am 21.10.2015 erließ das Amtsgericht Leer Haftbefehl gegen die Angeklagten. Alle Angeklagten befinden sich in Haft.
Für schweren Raub (§ 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch) sieht das Gesetz die Verhängung von Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor. In minder schweren Fällen beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a Abs. 1 Strafgesetzbuch) ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht; in minderer schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Brandstiftung (§ 306 Strafgesetzbuch) wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft; in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Das Landgericht Aurich hat die Anklage bereits zur Hauptverhandlung zugelassen.

Dr. Paulke (Oberstaatsanwältin)
Quelle: Pressemitteilung der StA Aurich vom 23.03.2016.

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