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Elektronischer Rechtsverkehr startet in Mecklenburg-Vorpommern

von Sicherheit2019
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(prejus) Justizministerin Katy Hoffmeister: Elektronischer Rechtsverkehr startet in Mecklenburg-Vorpommern. Wichtiger Schritt zur Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben der Digitalisierung der Justiz.

„Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern geht ab Anfang November 2016 einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben im Bereich der Digitalisierung der Justiz. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr verbessern wir die Möglichkeiten für den Austausch zwischen Bürgern, Rechtsanwälten, Notaren und den Gerichten.“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU). Ab dem 7. November 2016 wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten bei dem Sozialgericht Stralsund für alle Verfahrensarten der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Am 8. November 2016 startet die Pilotierung an den Landgerichten in Rostock und Stralsund. Ausgenommen sind hiervon bislang nur die Strafsachen.

Während Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren den elektronischen Rechtsverkehr zunächst nur für die Registergerichte eröffnet hatte, sind ab Anfang November auch die genannten Gerichte für Verfahrensbeteiligte elektronisch erreichbar. Die weiteren Gerichte folgen schrittweise im Jahre 2017. Daneben arbeitet das Justizministerium an der Vorbereitung der Einführung der elektronischen Akte.

Justizministerin Hoffmeister: „Dieser Start ist nur aufgrund des engagierten Einsatzes aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz möglich. Für Ihr Engagement und Ihre Aufgeschlossenheit für neue Verfahren und Arbeitsabläufe danke ich Ihnen! Ich bin mir sicher, dass wir so gemeinsam mit Ihnen sowie der Anwaltschaft und den Notaren den elektronischen Rechtsverkehr im Lande erfolgreich einführen werden.“

Nähere Information zum elektronischen Rechtsverkehr stehen im Bereich des Internetauftrittes der Landesregierung zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums Nr.72/16 vom 04.11.2016.

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