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Neue Internetpräsenz der Justiz von Ministerin Hoffmeister gestartet

von Sicherheit2019
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Neue Internetpräsenz der Justiz

(prejus) Neue Internetpräsenz der Justiz von Ministerin Hoffmeister und OLG-Präsident Thiele gestartet. Justizportal www.mv-justiz.de wurde komplett erneuert. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Moderner Internet-Auftritt ist vor allem für die Nachwuchssuche wichtig“

Am Montag ist am Oberlandesgericht Rostock offiziell das neue Internet-Portal der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestartet worden. Die Präsenz www.mv-justiz.de wurde komplett erneuert.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Die gesamte Justiz präsentiert sich nun im modernen Landesdesign. Das ist zum einen für eine moderne Justiz wichtig, aber vor allem auch zur Nachwuchsgewinnung bedeutend. Darum ist ins neue Justizportal auch das Karriereportal für die gesamte Justiz des Landes eingebunden. Wer sich über seine Perspektiven in der Justiz informieren möchte, findet hier alle wichtigen Fakten. Auch unsere Kampagnenfilme vom Referendariat über Justizfachangestellte bis hin zur neuesten Kampagne für den Justizvollzug sind auf dem Portal abrufbar“, so Justizministerin Hoffmeister.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Burkhard Thiele, lobt die Zusammenarbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften für den neuen Internetauftritt: „Die Justiz zeigt sich geschlossen und zeitgemäß. Das ist sehr wichtig, da immer mehr Menschen sich hauptsächlich im Internet informieren. Daher muss die Justiz entsprechend und ansprechend präsent sein. Wir nutzen somit auch die Chance, den Bürgerinnen und Bürgern die Rechtsprechung näher zu erklären. Das stärkt das Vertrauen in die Justiz. Und nicht zuletzt erreichen wir nur mit einem zeitgemäßen Internetauftritt den so dringend gebrauchten Nachwuchs.“

Das Justizportal ist federführend vom Oberlandesgericht Rostock und dem gemeinsamen IT-Betrieb der Justiz (GemIT) im Justizministerium umgesetzt worden.

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Internet: www.mv-regierung.de/jm

Quelle: Pressemitteilung Nr. 65/18 vom 27. August 2018.
Bildquelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern.

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