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Unregelmäßigkeiten bei der Steuerfahndung werden konsequent aufgeklärt

von Sicherheit2019
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(prejus) Namensliste soll Finanzausschuss vorgelegt werden. Erste Zwischenergebnisse vorgestellt. Abgeordnete werden zeitnah über weitere Ergebnisse informiert. Finanzminister Stephan Toscani erklärte am Mittwoch (16.12.2015) im Haushalts- und Finanzausschuss: „Die Unregelmäßigkeiten bei der Steuerfahndung werden umfassend aufgeklärt und notwendige Konsequenzen gezogen.“

Vorlage Namensliste:
Das Finanzministerium wird dem Finanzausschuss des Landtages die Namen der Steuerbürger vorlegen, die zu den verzögert zugeteilten Steuer-CD-Fällen gehören. Dazu hat das Ministerium eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Kontrollrecht des Parlaments und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen vorgenommen. Stephan Toscani erläuterte: „Die Abwägung fällt zugunsten des Kontrollrechts der Parlamentarier aus, weil es Unregelmäßigkeiten in der Steuerfahndung gegeben hat. Voraussetzung ist, dass der Landtag eine Geheimschutzordnung beschließt, die sicherstellt, dass die Daten geschützt werden. Zuvor müssen die Betroffenen nach Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs allerdings informiert werden. Das Schreiben an die Betroffenen wird kurzfristig versandt. Unser Ziel ist es, die Liste Ende Januar dem Finanzausschuss vorzulegen.“

Erste Zwischenergebnisse:
Finanzminister Stephan Toscani verwies darauf, dass nach dem jetzigen Stand der Aufarbeitung von den 356 in der Steuerfahndung verspätet zugewiesenen Fällen 316 aufgearbeitet sind. In diesen 316 aufgearbeiteten Fällen liegt nach derzeitigem Kenntnisstand der Steuereinnahmeverlust durch die verspätete Zuteilung insgesamt unter 200.000,00 Euro. Es stehen aber noch 40 Fälle aus. Die Finanzverwaltung hat durch verjährungshemmende Maßnahmen sichergestellt, dass in diesen Fällen keine zusätzlichen Einnahmeverluste durch Verjährung entstehen. Der Minister sagte dem Ausschuss zu, regelmäßig über den weiteren Stand der Aufarbeitung zu berichten.

Bei 257 der 356 verspätet zugeteilten Fälle handelt es sich um Fälle mit Anlagekapital unter 100.000,00 Euro. Diese Fälle werden von den Finanzämtern bearbeitet (Finanzamts-Fälle). Bei 99 der 356 Fälle handelt es sich um Fälle mit Anlagekapital über 100.000,00 Euro. Hier sind 59 Fälle abgeschlossen, 40 befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung (Fahndungsfälle).

Externe Ermittlerin:
Finanzminister Stephan Toscani betonte: „Steuerhinterziehung schadet der Allgemeinheit, weil dadurch Mittel für Zukunftsinvestitionen z. B. in Infrastruktur und Bildung fehlen. Unser Anspruch ist, die Steuern, die uns zustehen auch zu realisieren, deshalb hat die Finanzverwaltung bereits seit April zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Fälle aufzuarbeiten, die möglichen Defizite aufzuklären und ähnliche Unregelmäßigkeiten für die Zukunft zu verhindern.“
DasFinanzministerium hat zum 01.12.2015 eine externe Ermittlerin einsetzt.

Sie hat die notwendigen Verwaltungsermittlungen, Vorermittlungen sowie Disziplinarverfahren übernommen und bereitet die Entscheidungen über die Einleitung weiterer disziplinarrechtlicher Schritte und ggfs. über die Einschaltung der Staatsanwaltschaft vor. Sie klärt mögliche Defizite in der Vergangenheit bei der Aufsicht über die Steuerfahndung und prüft, ob künftig die Aufbau- und Ablauforganisation der Aufsicht über die Steuerfahndung verbessert werden muss – sowohl im Finanzamt Mainzer Straße als auch in der Steuerabteilung des Ministeriums.

Übersicht über die weiteren Maßnahmen:
• Mitte April Zuteilung des weit überwiegenden Teils der liegengebliebenen Datensätze an die Fahndungsprüfer bzw. Übersendung an die Finanzämter als Kontrollmitteilung.

• September 2015 Zuteilung der übrigen liegengebliebenen Datensätze an die Fahndungsprüfer bzw. Übersendung an die Finanzämter als Kontrollmitteilung.

• Am 29. Mai 2015 veranlasste Staatssekretär Dr. Axel Spies die Steuerabteilung, Vorwürfe gegen den damaligen Leiter der Steuerfahndung zu prüfen und die Verfahrensweise bei Steuer-CD-Fällen zu regeln.

• Zum 1. Juni 2015 neue Leitung der Steuerfahndung im Rahmen einer längerfristig geplanten Führungskräfterotation auf Ebene der Finanzämter, des Landesamtes für Zentrale Dienste und des Ministeriums für Finanzen und Europa.

• Am 10. August 2015 Einleitung von Vorermittlungen gegen den früheren Leiter der Steuerfahndung und seinen Vertreter aufgrund Nichtbearbeitung von Fällen aus Steuer-CD.

• Am 11. August 2015 Erlass an das Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße, Datenlieferungen aufgrund des Ankaufs von Steuer-CDs künftig dem Fachreferat des Ministeriums unverzüglich anzuzeigen. Die Datenlieferung muss zukünftig dokumentiert und das Ministerium darüber unterrichtet werden, wie viele Fälle durch die Steuerfahndung bearbeitet und wie viele als Kontrollmaterial an die Finanzämter übersandt werden sollen.

• Am 24. September 2015 ist eine dritte Sachgebietsleiterstelle bei der Steuerfahndung ausgeschrieben und zum 1. Dezember 2015 besetzt worden.

• Zum Thema Auswertung der Steuer CDs hat der LRH dem Ministerium für Finanzen und Europa mit Schreiben vom 28.10.2015, eingegangen am 02.11.2015, mitgeteilt, dass nach vorläufiger Übersicht in 359 Fällen die gelieferten Daten verspätet den Steuerfahndern zur Prüfung zugeteilt oder an die Finanzämter als Kontrollmitteilung weitergeleitet wurden. Die Dauer der Verspätung betrage zwischen 1 und 3 Jahren. Hierdurch sei in einem noch unbekannten Umfang sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Verjährung eingetreten. Zumindest in 7 Fällen seien zwischen dem Erhalt und der Weiterleitung der Daten an die Fahndungsprüfer oder an die Veranlagungsdienststellen Selbstanzeigen eingereicht worden, wodurch insoweit Straffreiheit eingetreten sein könnte:

• Am 9. November 2015 Verfügung des Ministers an die zuständigen Abteilungen des Finanzministeriums (Personal/Organisation und Steuern), eine umfassende Stellungnahme zur Prüfung des Rechnungshofs und zu möglichen Verletzungen von Dienstpflichten, Aufsichtspflichten, disziplinarrechtlichen Maßnahmen sowie Maßnahmen der internen Aufklärung abzugeben.

• Am 16. November 2015 Erlass der Steuerabteilung des Finanzministeriums, wonach sicherzustellen ist, dass in noch offenen Steuer-CD-Fällen zum 31.12.2015 keine steuerliche und strafrechtliche Verjährung eintritt.

• Am 27. November 2015 Beauftragung der Personal- und Organisationsabteilung des Ministeriums, ein Projekt „Controlling Steuerfahndung“ aufzusetzen, um verwaltungsintern Vorschläge zur Verbesserung in der Ablauforganisation der Steuerfahndung zu erarbeiten und ein Controlling durch das Finanzministerium einzuführen.

• 27. und 30. November 2015 (als Voraussetzung für die Arbeit der externen Ermittlerin) zieht das Finanzministerium mit sofortiger Wirkung sämtliche Verwaltungsermittlungen, Vorermittlungen sowie Disziplinarverfahren betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Steuerfahndung vom Finanzamt ans Ministerium.

• Zum 1. Dezember 2015 wurde die Leiterin der Steuerabteilung im Finanzministerium bis auf weiteres von ihren Aufsichtspflichten über die Steuerfahndung entbunden. Der für Dienst- und die Fachaufsicht über die Steuerfahndung zuständige Referatsleiter wurde auf eine andere Referatsleiterstelle in der Steuerabteilung umgesetzt. Der Vorsteher des Finanzamtes Saarbrücken Mainzer Straße wurde auf eigenen Wunsch von seinen Aufsichtspflichten gegenüber der Steuerfahndung bis auf weiteres entbunden. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Veränderungen einer objektiven Aufklärung dienen und keine vorweggenommene Bewertung der bisherigen Arbeit der Betroffenen darstellen.

• Am 1. Dezember 2015: Die externe Ermittlerin beginnt mit ihrer Arbeit.

Abschließend sagte Finanzminister Stephan Toscani zu, die Abgeordneten zeitnah über die weiteren Ergebnisse der Aufklärung und Aufarbeitung zu unterrichten.

Medienkontakt
Dr. Stienke Kalbfuss
Pressesprecherin
Telefon: (0681) 501-1602
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Quelle: Pressemitteilung Finanzministerium Saarland v0m 16.12.2015.

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