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Einigung über die Novellierung des Prostitutionsgesetzes

von Sicherheit2019
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(prejus) Kramp-Karrenbauer begrüßt Einigung über die Novellierung des Prostitutionsgesetzes. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD im Bund hat sich auf eine Gesetzesreform geeinigt, die Prostituierte besser vor Ausbeutung schützen soll. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Ziele der Gesetzesreform sind die Bekämpfung von Zwangsprostitution sowie ein besserer Schutz der Prostituierten. Viele der neuen Regelungen beruhen auf Vorschlägen des Saarlandes in seiner Bundesratsinitiative vom März 2014: die Einführung der Kondompflicht – die im Saarland bereits 2014 umgesetzt wurde –, die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, das Verbot von menschenunwürdigen Betriebskonzepten, die Anmeldepflicht für Prostituierte sowie die verpflichtende regelmäßige Gesundheitsberatung. Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer freut sich über die Einigung und hofft, dass das Verfahren zügig abgeschlossen wird.

„Die Reform stärkt die Rechte von Prostituierten, es wird mehr für ihren Schutz getan“, sagt Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer. „Das Saarland setzt sich schon lange dafür ein, Zwangsprostitution zu bekämpfen und Zuhältern und Menschenhändlern das Geschäft zu erschweren. Daher begrüße ich die Einigung der Großen Koalition im Bund ausdrücklich.“

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Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei Saarland vom 04.02.2016.

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