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Freiheitsentzug im Freiheitsentzug – nur mit Richter und Anwalt!

von Sicherheit2019
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Freiheitsentzug im Freiheitsentzug – nur mit Richter und Anwalt!

(prejus) Freiheitsentzug im Freiheitsentzug – nur mit Richter und Anwalt!
Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg.

Fixierung von Patienten verletzt Grundrecht

Der DAV begrüßt das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem eine Fixierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung unter Richtervorbehalt stehen muss. Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Für derartige Eingriffe sieht Artikel 104 Absatz 2 des Grundgesetzes den Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung vor. Das Gericht hat klargestellt, dass auch im Rahmen einer bereits andauernden Freiheitsentziehung (Unterbringung) eine weitere, stärkere Freiheitsentziehung (vollständige Bewegungseinschränkung) möglich ist. Dies unterstreicht die Bedeutung dieses Grundrechts und die Eingriffsschwere derartiger Maßnahmen.

Der DAV fordert bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen stets Verfahren, in denen Entscheidungen durch unabhängige Richter und Richterinnen überprüft werden. Wenn Grundrechte wie das Recht auf Freiheit eingeschränkt werden, dürfen Ärzte nicht zu Ersatzrichtern werden.

Der Gesetzgeber ist nun gefordert, klare Bestimmungen für die richterliche Anordnung freiheitsentziehender Fixierungen zu treffen. Der DAV hält es für geboten, damit auch eine Regelung für das Recht auf anwaltlichen Beistand zu verknüpfen: Den Betroffenen wird keine strafbare Handlung vorgeworfen – im Gegensatz zu Verdächtigen in der Untersuchungshaft, die Anspruch auf Rechtsbeistand haben. Die Grundrechte der Menschenwürde und des effektiven Rechtsschutzes müssen dazu führen, dass Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mindestens dem gleichen rechtsstaatlichen Schutz unterliegen.

Über den DAV

Im Deutschen Anwaltverein (DAV) haben sich rund 64.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus 256 örtlichen Anwaltvereinen im In- und Ausland zusammengefunden, um sich gemeinsam für die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen einzusetzen.

Der DAV hat sich der Wahrung und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltnotariats verschrieben. Wesentliche Arbeitsgebiete des DAV sind die Interessenvertretung, Informationsvermittlung, Fort- und Weiterbildung, die Imagestärkung und -pflege des Berufsstandes sowie die Förderung der Kommunikation unter den Kolleginnen und Kollegen. Daneben fühlt sich der DAV auch der Pflege des Gemeinsinns, der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung sowie der Grund- und Menschenrechte verpflichtet.

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Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins vom 24. Juli 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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