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Jura-Sommersemester 2021 wird auf den „Freischuss“ nicht angerechnet

von Marco
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Jura-Sommersemester 2021 wird auf den „Freischuss“ nicht angerechnet

Wie bereits in den letzten beiden Semestern wird wegen Corona die Sonderregelung noch einmal verlängert

Jura-Studium in Mecklenburg-Vorpommern: Keine Anrechnung des Sommer-Semesters 2021 auf den “Freischuss”

(prejus) Justizministerin Katy Hoffmeister hat zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt die Sonderregelung zum sogenannten „Freischuss“ noch einmal verlängert. Wie schon das Sommersemerster 2020 und das Wintersemester 2020/21 wird auch das Sommersemester 2021 nicht auf den sogenannten „Freischuss“ angerechnet. Justizministerin Hoffmeister hat die Entscheidung mit der Hoffnung verbunden, dass das zum letzten Mal wegen der aktuellen Pandemie erfolgen musste: „Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown waren eine Belastung für alle. Studierende waren in ganz Deutschland betroffen. Daher haben wir uns wie auch andere Bundesländer hoffentlich letztmalig zu diesem Schritt im Zuge der Chancengleichheit entschlossen. An der Universität Greifswald gilt für alle Jura-Studierenden, egal in welchem Fachsemester sie 2021 waren, dass das Sommersemester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, sagte die Justizministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2021
Bildquelle: Pixabay

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