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Mietrecht und Versicherungen bei Wasserschäden

von Sicherheit2019
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(prejus) Mietrecht und Versicherungen bei Wasserschäden. Die Rechte eines Mieters bei einem Wasserschaden sind unterschiedlich und hängen in erster Linie von der Art des Wasserschadens und der Ursache ab. Schäden können durch Überschwemmungen von außen und innen, durch Rohrbrüche, Rückstau in Wasserleitungen und übermäßigem Regenfall verursacht werden. Ursachen beinhalten jedoch auch Unfälle die eigenverschuldet sind. Dazu gehören zum Beispiel das Überlaufen der Badewanne oder das Auslaufen des Aquariums.

Außerdem ist es wichtig wie sich der Schaden ausgewirkt hat und ob es sich um einen Gebäudeschaden oder einen Hausratsschaden handelt. Ein Gebäudeschaden beinhaltet alle Wasserschäden die das unmittelbare Gebäude betreffen, zum Beispiel Schäden an Dach, Fenster, Türen oder am Mauerwerk. Hausratsschäden betreffen alle Schädigungen an Einrichtungsgegenständen wie Möbeln und technischen Geräten in der Wohnung oder im Haus. Jeder Mieter und Vermieter kann sich gegen derartige Schäden mit der passenden Versicherung absichern.  Hauseigentümer sollten daher eine Gebäudeversicherung abschließen und Mieter eine Hausratsversicherung haben um Ihr Eigentum vor möglichen Wasserschäden zu schützen. Ansonsten kann es passieren dass der jeweilige Besitzer die Kosten selber tragen muss.

Der Mieter hat, solange er nicht selber für den Wasserschaden verantwortlich ist, das Recht eine Mietminderung zu beantragen, da durch einen Wasserschaden oft kostspielige Reparaturen auf ihn zukommen. Wasserschäden können, abhängig von ihrem Ausmaß, optische Mängel aber auch gesundheitliche Gefährdung mit sich bringen. Gesundheitliche Folgen hat zum Beispiel die eventuelle Schimmelbildung nach einem Wasserschaden. Manchmal ist der Schaden so groß dass er ganze Wohnungen unbewohnbar macht. Für die Zeit in dem der Wasserschaden beseitigt werden muss, kann in dem Fall eine Mietminderung die Belastung für den Mieter verringern.

Eine sogenannte Leitungswasserversicherung ist wichtig um Wasserschäden innerhalb von Gebäuden auftreten können abzudecken. Eine Leitungswasserversicherung beinhaltet gemeingültig Schäden verursacht durch Wasser, das aus den Zu- und Ableitungsrohren, Schläuchen der Wasserversorgung, Heizungen oder Sprinkleranlagen austritt. Dazu gehören auch Frost- und Rohrbruchschäden. Bei Schäden an Wasserleitungen muss zudem entschieden werden ob es sich um sogenanntes Sondereigentum oder um Gemeinschaftseigentum handelt. Hauptversorgungsleitungen und Hauptabflussrohre gehören zum Gemeinschaftseigentum, alle Wasser und Abflussleitungen im Bereich der Wohnung zum Sondereigentum.

Überschwemmungen und Hochwasser verursachen häufig schlimme Schäden an Haus und Hausrat. Gegen solche Schäden kann man sich mit einer Versicherung für Hochwasser absichern. Häufig wird diese Versicherung aber nur noch zu unhaltbaren Bedingungen angeboten und Gebäude in Überschwemmungsgebieten werden oft überhaupt nicht mehr versichert. Grundwasserschäden, Schäden durch Sturmfluten oder Deichbruch sind ebenfalls nicht versicherbar.

Eine private Haftpflichtversicherung greift wenn der Schaden durch Mieter oder Eigentümer selber versucht wurde. In diesem Fall ist der Verursacher für den Schaden verantwortlich und die private Haftpflichtversicherung muss die Schäden abdecken. Informationen und Hilfe zu Mietrecht und Versicherungsrecht finden Sie hier.

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Quelle: Partnermeldung Kanzlei hahne-becker-partner vom 16.03.2016.

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