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Tödlicher Sturz vom Dach eines Landhandels in Herzlake

von Sicherheit2019
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(prejus) Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat gegen den Inhaber eines Maschinenbaubetriebes aus Papenburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, durch mangelhafte Aufsicht einen tödlichen Arbeitsunfall mit verursacht zu haben. Die Maschinenbaugesellschaft war beauftragt worden, im Mai 2014 das Dach eines Landhandels in Herzlake zu reinigen. Bei diesen Arbeiten stürzte ein Mitarbeiter eines polnischen Subunternehmers 9 m in die Tiefe und starb. Der Arbeiter war auf eine Lichtplatte getreten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und der Witterungseinflüsse nicht trittsicher war und unter dem Gewicht des Arbeiters zerbrach. Der Angeklagte hatte entgegen den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen die Lichtplatte nicht gegen Durchsturz gesichert. Es fehlten zudem die vorgeschriebenen Sicherheitsnetze unter dem Fenster.

Der Unfall ereignete sich am 22. Mai 2014.

Nach umfangreichen Ermittlungen der Polizei in Lingen hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück nun Anklage zum Amtsgericht Meppen -Strafrichter- erhoben. Gegen die Maschinenbau-Unternehmung soll zudem ein Bußgeld in Höhe von 25.000,00 € verhängt werden.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:
Dr. Alexander Retemeyer
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: 0541 315-3638
Fax: 0541 315-6808
Alexander.Retemeyer@justiz.niedersachsen.de

Quelle: Pressemitteilung Nds. Staatsanwaltschaften vom 02.11.2015.

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