Startseite Berlin Die Rechte von Kindern müssen in Gerichtsverfahren ernst genommen und geachtet werden

Die Rechte von Kindern müssen in Gerichtsverfahren ernst genommen und geachtet werden

von Sicherheit2019
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(prejus) Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt in einer heute veröffentlichten Studie Politik und Justiz, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren stärker zu berücksichtigen.

„Deutsche Gerichtsverfahren entsprechen derzeit weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Vorgaben des Europarats zu kindgerechter Justiz“, erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland / Europa. Mit dem Opferrechtsreformgesetz und dem Gesetz zum Schutz vor sexuellen Missbrauch seien in diesem Jahr zwar wichtige Rechte von Kindern im deutschen Strafrecht verankert worden, etwa das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung und auf kindgerechte und sichere Warteräume. Diese Vorgaben müssten jetzt jedoch in der Praxis konsequent umgesetzt werden. Zudem sollten beispielsweise Richter und Richterinnen, die ein familienrechtliches Dezernat übernehmen, verpflichtet sein, eine Fortbildung zu Kinderrechten und kindgerechter Anhörung zu machen. „Das ist derzeit nicht der Fall“, so Follmar-Otto.

Die Studie, die auf qualitativen Interviews mit betroffenen Kindern und Jugendlichen basiert, zeigt die Schwierigkeiten auf, vor denen junge Menschen in Gerichtsverfahren stehen. „Viele Kinder schilderten uns, dass sie nicht ausreichend über den Ablauf des Verfahrens sowie über ihre Rechte und Pflichten informiert waren. Oft fühlten sie sich im Verfahren von Richterinnen und Anwälten nicht ernst genommen oder unfreundlich behandelt. Einige berichteten auch von Diskriminierungen durch das Gericht. Viele Kinder und Jugendlichen hatten das Gefühl, nicht als Menschen mit eigenen Rechten behandelt worden zu sein“, so Annemarie Graf-van Kesteren, Autorin der Studie.

Jedes Jahr sind in Deutschland hunderttausende Kinder und Jugendliche in Gerichtsprozesse involviert, etwa in Scheidungsverfahren der Eltern oder in Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs.  Die Interviews mit Kindern und Jugendlichen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) geführt. Ihre Ergebnisse fließen auch in die vergleichende europäische Studie „Child-friendly Justice“ der FRA ein, die 2016 erscheinen wird.

Annemarie Graf-van Kesteren: Kindgerechte Justiz. Wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche verbessert werden kann. Policy Paper Nr. 34. Deutsches Institut für Menschenrechte.
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/kinderrechte

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 – 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Menschenrechte vom 07.12.2015.

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