Startseite Nordrhein-Westfalen Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Streikmaßnahmen der UFO am Standort Düsseldorf bis Freitag den 13.11.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Streikmaßnahmen der UFO am Standort Düsseldorf bis Freitag den 13.11.2015

von Sicherheit2019
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(prejus) Verhandlung am 12.11.2015 um 15.30 Uhr in Saal 004.

Die Deutsche Lufthansa AG und die Unabhängige Flugbegleiter Organisation e.V. (UFO) streiten darüber, ob UFO die bis Freitag, den 13.11.2015, 24.00 Uhr angekündigten Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf (DUS) durchführen darf. Hintergrund der gegenwärtigen Tarifauseinandersetzungen ist, dass UFO den Neuabschluss von Tarifverträgen, u.a. zur Übergangs- und Altersversorgung, anstrebt, nachdem die Tarifverträge zur Übergangs- und Altersversorgung aus dem Jahr 2003 mit Wirkung zum 31.12.2014 gekündigt worden waren.

Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf hat den Antrag der Deutschen Lufthansa AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Mit dieser begehrt die Deutsche Lufthansa AG, es der UFO zu untersagen, am Standort Düsseldorf (DUS) ihre Mitglieder und alle Kabinenbeschäftigten der Deutschen Lufthansa AG zu Streiks für die Zeit von Mittwoch, den 11.11.2015, 4.00 Uhr bis Freitag, den 13.11.2015, 24.00 Uhr betreffend Flüge auf der gesamten Flotte der Lufthansa aufzurufen und/oder diese durchzuführen. Die 4. Kammer hat – anders als die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf – die Tarifziele von UFO für noch hinreichend bestimmt formuliert gehalten. Mit Blick auf das hohe Schutzgut der Koalitionsfreiheit dürften die Anforderungen hieran nicht überspannt werden. Insbesondere müssten bei der Beurteilung die Gesamtumstände vor Streikbeginn mitberücksichtigt werden. Der Ablauf der Tarifverhandlungen und die in diesem Zusammenhang gewechselten Schreiben hätten mit ausreichender Klarheit deutlich gemacht, was UFO erreichen wolle. Auch hat die 4. Kammer keine Verletzung der Friedenspflicht gesehen.

Mit ihrer Berufung wendet sich die Deutsche Lufthansa AG gegen das Urteil der. 4. Kammer Arbeitsgerichts Düsseldorf und verfolgt ihr Ziel weiter, der UFO die Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf bis zum Freitag, den 13.11.2015, 24.00 Uhr zu untersagen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 SaGa 16/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2015 ? 4 Ga 82/15

Quelle: Aktuelle Presseerklärung weiterer NRW-Justizeinrichtungen vom 11.11.2015.

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