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Loveparade-Strafverfahren: Hinterbliebene starten Unterschriftenaktion

von Sicherheit2019
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(prejus) Loveparade-Strafverfahren: Hinterbliebene überreichen Unterschriften einer Internetpetition. Der Verwaltung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind am 25.07.2016 rund 350.000 Unterschriften übergeben worden, die von der Mutter eines Opfers der Loveparade-Katastrophe im Rahmen einer Internetpetition gesammelt wurden.

“Jeder mitfühlende Mensch hat großes Verständnis für das Bedürfnis der Hinterbliebenen, aller Opfer der Loveparade-Katastrophe sowie der Öffentlichkeit, die Gründe und Ursachen dieser Tragödie zu erfahren”, so Andreas Vitek, Pressesprecher des Oberlandesgerichts. “Wie auch die anwaltlichen Vertreter der Hinterbliebenen zum Ausdruck gebracht haben, kann und wird der zuständige Senat unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz über die Beschwerde entscheiden.”

Das Landgericht Duisburg hatte die Eröffnung des Strafverfahrens gegen zehn Angeklagte im April 2016 mit einem auf 460 Seiten begründeten Beschluss abgelehnt. Das Gericht hatte die gesetzliche Aufgabe, die mit der Anklage erhobenen Vorwu¨rfe daraufhin zu pru¨fen, ob eine Hauptverhandlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung der Angeschuldigten fu¨hrt; nur dann darf eine solche Hauptverhandlung durchgefu¨hrt werden. Das Landgericht Duisburg kam zu dem Ergebnis, die Vorwürfe der Anklage seien mit den vorgelegten Beweismitteln nicht zu beweisen. Eine Verurteilung der Angeklagten sei deshalb nicht zu erwarten.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts haben die Staatsanwaltschaft Duisburg sowie mehrere Nebenkläger Rechtsmittel eingelegt. Diese Rechtsmittel werden zurzeit noch begründet. Nach Eingang der Begründungen und der Verfahrensakten beim Oberlandesgericht Düsseldorf wird ein Strafsenat über die Beschwerden zu entscheiden haben.

Andreas Vitek
Pressedezernent
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Quelle:  Pressemitteilung OLG Düsseldorf Nr. 26/2016 vom 25.07.2016.

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