Startseite Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf den Weg gebracht

Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf den Weg gebracht

von Sicherheit2019
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(prejus) Das Kabinett beschloss am 10.11.2015 ein von Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) vorgelegten Maßnahmenkatalog für eine zeitgemäße Gesetzgebungspraxis.

„Mecklenburg-Vorpommern bringt seine Gesetze auf den Stand der Zeit. Dazu hat das Kabinett heute einen Maßnahmenkatalog für Bürokratieabbau und für nachhaltige Rechtsetzung beschlossen. Nur wenn sich Gesetze weiterentwickeln, können sie langfristig ihrer Aufgabe gerecht werden. Dabei müssen auch die unmittelbaren Folgen, die ein Gesetz für die Menschen, die Wirtschaft und die Verwaltung im Land mit sich bringt, im Blick behalten werden. Die Landesregierung hat damit einen weiteren Punkt im Koalitionsvertrag eingelöst“, sagte Justizministerin Kuder.

Der Maßnahmenkatalog wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Justizministeriums im Auftrag der Landesregierung erarbeitet. Folgende Maßnahmen sind darin enthalten:

Befragung. Ins Gesetzgebungsvorhaben wird frühzeitig verstärkt die Sachkenntnis der Verbände einbezogen. So sollen sinnvolle Alternativen besser abgewogen und die Wirksamkeit des Vorhabens erhöht werden können. Das soll auch die Gesetzesfolgenabschätzung verbessern.

Information:
Jedes Ministerium wird die Entwürfe eigener Rechtsetzungsvorhaben ab der ersten Kabinettsbefassung auf seiner jeweiligen Internetseite veröffentlichen. So können sich die Menschen noch besser informieren.

Bündelung.:
Es wird künftig verstärkt geprüft, ob bei Rechtsetzungsvorhaben ein einfaches Anzeigenverfahren statt aufwändiger Genehmigungsverfahren genügt. Unter Beachtung des Datenschutzes soll zudem auf vorhandene Datenbestände zurückgegriffen werden können, wenn so aufwändige Doppelerhebungen vermieden werden.

Vereinfachung:
Es wird verstärkt darauf geachtet, dass Verwaltungsvorschriften und Anwenderinformationen nach dem „Lebenslagenprinzip“ einfacher zugänglich werden.

Förderungen:
Um Verfahren zu vereinfachen, werden die Ministerien verstärkt Möglichkeiten prüfen, das Förderrecht zu pauschalieren. Speziell für die Belebung der Mittelstandsfreundlichkeit wird darüber hinaus ein Leitfaden zur Rechtsetzung und Verwaltung entwickelt.

Die Landesregierung wird die Umsetzung der Maßnahmen kontinuierlich begleiten und weiterentwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Justizministerium MV Nr. 89/15 vom 10.11.2015.

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