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Neue BABYLON Berlin GmbH – Unterlassungsverfügung – Terminsankündigung

von Sicherheit2019
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(prejus) Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch, 11. November 2015, 13:00 Uhr, Saal 334 im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über den Antrag der Neue
BABYLON Berlin GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Die Neue BABYLON GmbH betreibt das Kino Babylon in Berlin Mitte. Das Kino wird von einem Teil der Mitarbeiter bestreikt, wobei auch zum Boykott der Vorstellungen aufgerufen wird. Dabei werden Flugblätter verwendet, in denen Äußerungen über die Zuwendungen des Landes Berlin für das Kino sowie über Forderungen der Mitarbeiter enthalten sind. Diese Äußerungen sollen durch einstweilige Verfügung untersagt werden.

Zwei Parallelverfahren (6 Ga 15060/15 und 57 Ga 15059/15), in denen weitere Unterlassungsverfügungen der genannten Art beantragt wurden, werden am 13.11.2015 (12:00 Uhr, Saal 216) und 19.11.2015 (11:15 Uhr, Saal 521) verhandelt.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1
D-10785 Berlin
Vermittlung: +49 (0)30 90171-0
Telefon: +49 (0)30 90171-304
Telefax: +49 (0)30 90171-777

Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. November 2015.

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