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Pilotprojekts Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz

von Sicherheit2019
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(prejus) Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Ulrich Schellenberg zur Bilanzierung des Pilotprojekts Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt weiterhin einen flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen, wie Bahnhöfen ab. Das massenhafte Scannen von unbescholtenen Personen greift massiv in deren Grundrechte, wie der informationellen Selbstbestimmung, ein. Für eine Ausweitung der Überwachung über den Testbetrieb am Bahnhof Südkreuz hinaus, fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Ein solches System der Gesichtserkennung mit Hilfe der Datenerfassung und deren Speicherung ist auch nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar.

Fakt bleibt, dass in jedem Fall – auch bei einer Fahndung – der Scan aller Nutzer erfasst und geprüft werden muss. Dabei stellt sich die Frage, wie lange die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen ausdrücklich davor gewarnt, dass eine anlasslose Überwachung einen Grad der Überwachung erreichen kann, bei dem das „Gefühl des ständigen Überwachtwerdens“ entsteht. So beispielsweise in dem Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.

Der Bürger wird heute bei so vielen Gelegenheiten überwacht, dass wir eine Gesamtbetrachtung aller einzelnen Maßnahmen vornehmen müssen. Hier wird der Bogen deutlich überspannt. Dies etwa im Hinblick auf bereits eingeführte Möglichkeiten, etwa dem automatisierten Abrufen biometrischer Passbilder nach dem Pass- und Personalausweisgesetz durch Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst sowie der Quellen-TKÜ.

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Quelle: Pressemitteilung Deutscher Anwaltverein vom 15.12.2017.
Bildquelle: pixabay.com

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