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Schluss mit der Verharmlosung: Gesetz zum Jugendschutz zügig umsetzen

von Sicherheit2019
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(prejus) Schluss mit der Verharmlosung: Gesetz zum Jugendschutz zügig umsetzen und E-Zigaretten und E-Shishas für unter 18 Jährige verbieten.

Heute hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen E-Zigaretten und E-Shishas beim Jugendschutz der herkömmlichen Zigarette gleichgestellt werden: Die Abgabe an Minderjährige wird untersagt, der Konsum durch Jugendliche verboten.

Marlene Mortler: „Viele halten E-Zigaretten und E-Shishas noch immer für harmlos. Das Gegenteil ist der Fall! Weder E-Zigaretten noch E-Shishas haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen etwas zu suchen. Denn wer eine E-Zigarette oder E-Shisha raucht, der atmet, wie jeder andere Raucher auch, in der Regel  Nikotin ein. Nikotin ist ein Nervengift, das gerade für Heranwachsende besonders schädlich ist. Hinzu kommt: Wer als Jugendlicher E-Zigaretten und E-Shishas raucht, greift meist auch bald zum normalen Tabakprodukt. Der eng mit mir abgestimmte Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht Schluss mit der Verharmlosung des E-Rauchens. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren schnell abschließt und die neuen Regeln frühestmöglich in 2016 in Kraft treten.“

E-Zigaretten und E-Shishas zählen bislang nicht zu den „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Deshalb finden die  strikten Abgabe- und Konsumverbote, die für herkömmliche Tabakwaren gelten, auf sie keine Anwendung. Mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas soll diese Gesetzeslücke geschlossen werden. Der Entwurf sieht ferner vor, auch den Versandhandel auf die strengen Vorgaben zum Jugendschutz zu verpflichten.

Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. November 2015.

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