Startseite Niedersachsen Tod durch Felgenreiniger war tragischer Unglücksfall

Tod durch Felgenreiniger war tragischer Unglücksfall

von Sicherheit2019
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(prejus) Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim und die Staatsanwaltschaft.

Osnabrück haben die Ermittlungen im Fall des nach dem Trinken von Felgenreiniger verstorbenen 17 Jahre alten Jugendlichen aus Lingen abgeschlossen. Diese Ermittlungen sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die beiden jungen Männer trafen sich am 27. Oktober 2015 gegen 1:00 Uhr in einem Geräteschuppen, um dort innerhalb der Woche zu feiern. Grund dafür war, dass sie am nächsten Tag beide arbeitsfrei hatten. Zu diesem Zweck hatten sie sich etwas Wodka und ein koffeinhaltiges, alkoholfreies, grüngelbes Limonadengetränk besorgt. Das Getränk war in der Originalflasche abgefüllt. Weiter befand sich in dem Schuppen eine PET-Flasche mit einem Fruchtsaftgetränk von gelbgrünlicher Farbe sowie eine weitere Fruchtsaftflasche, in der ursprünglich ein tiefrotes Fruchtsaftgetränk abgefüllt worden war, in dem aber vermutlich durch den Vater eines der beiden jungen Männer Felgenreiniger eingefüllt worden war. Dieser Felgenreiniger sah dem hellen Fruchtsaftgetränk zum Verwechseln ähnlich. Zu mindestens dem später überlebenden Heranwachsenden war bekannt, dass sich in dieser Flasche nicht Fruchtsaft, sondern Felgenreiniger befand.

Gegen 2:30 Uhr verschickte einer der jungen Männer ein Foto der Getränke an einen Bekannten. Sie wollten ihn offenbar damit aufziehen, dass dieser am nächsten Tag arbeiten und deshalb nicht feiern konnte.

Gegen 3:00 Uhr hatte der später überlebende Jugendliche kurz den Raum verlassen, um mit seiner Mutter zu sprechen. In dieser Zeit muss der später Verstorbene eine weitere Mischung angefertigt haben, wozu er versehentlich den Felgenreiniger benutzte. Die beiden jungen Männer tranken anschließend jeder einen größeren Schluck, merkten dann aber sofort, dass es sich nicht um Fruchtsaft handelte, sondern spuckten das Getränk aus. Leider führte die Einnahme des Getränkes dazu, dass der eine junge Mann verstarb und der andere schwere Verletzungen erlitt.

Beide Jugendlichen sind polizeilich nicht bekannt. Beide sind nicht als Drogenkonsumenten bekannt und haben nach dem Ermittlungsergebnis bisher nie Drogen konsumiert. Sie hatten auch relativ wenig Alkohol getrunken (Blutalkoholgehalt ca. 0,5 g Promille).

Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen steht deshalb fest, dass beide nicht auf dem Weg nach einer Drogenerfahrung waren, sondern es sich um eine tragische Verwechslung handelte.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft nehmen diesen Fall zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass es tödlicher Leichtsinn ist, Chemikalien in Getränkeflaschen abzufüllen. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen, wenn aufgrund eines nicht vorhersehbaren Geschehensablaufes unbeteiligte Personen versehentlich Chemikalien trinken.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:
Dr. Alexander Retemeyer
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Tel: 0541 315-3638
Fax: 0541 315-6808
Alexander.Retemeyer@justiz.niedersachsen.de

Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 20.11.2015.

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