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TÜV-geprüfte Qualität der Verwaltungsarbeit des OLG Hamm

von Sicherheit2019
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(prejus) TÜV-geprüfte Qualität der Verwaltungsarbeit des Oberlandesgerichts Hamm. Der TÜV Nord verleiht dem Oberlandesgericht Hamm für das im Bereich seiner Verwaltung seit dem Jahre 2013 betriebene Qualitätsmanagement das Zertifikat nach DIN ISO 9001.

Mit dem Qualitätsmanagement sichert die Verwaltung des Oberlandesgerichts die hohe Qualität der Leistungen ab, die sie zum Beispiel in Notar-, Dolmetscher- und Übersetzerangelegenheiten sowie in Dienstaufsichts- und Justizschadenssachen auch für die Bürgerinnen und Bürger erbringt. Von den qualitativ hochwertigen Verwaltungsleistungen profitieren zudem die zum Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gehörenden zehn Land- und 77 Amtsgerichte, mit denen das Oberlandesgericht u. a. in personellen, informationstechnischen Angelegenheiten sowie in Fragen der Grundstücks-, Bau- und Haushaltsverwaltung zusammenarbeitet. Das Qualitätsmanagement hilft, die Leistungen des Oberlandesgerichts immer weiter zu verbessern. So bleibt das Oberlandesgericht fit für zukünftig anstehende Veränderungen.

Für das Qualitätsmanagement überprüften und dokumentierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung zum einen praktische Arbeitsabläufe. Zum anderen entwickelten sie neue übergreifende Strukturen, zum Beispiel für die Zusammenarbeit innerhalb der Gerichtsverwaltung oder für den Umgang mit Eingaben und Rückmeldungen von außen. Das eingeführte Qualitätsmanagement wird in den kommenden Jahren fortgeführt werden.

Im Rahmen der Zertifizierung hat der TÜV im August und November 2016 die Abläufe in der Verwaltung des Oberlandesgerichts vor Ort überprüft und dabei die hohe Professionalität und das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren ausgeprägte Kundenorientierung besonders hervorgehoben. Das Oberlandesgericht Hamm ist das erste Oberlandesgericht Deutschlands, dessen Verwaltung vom TÜV in dieser Weise ausgezeichnet wurde.

Anlässlich der heutigen Übergabe des TÜV-Zertifikats dankte der Präsident des Oberlandesgerichts Johannes Keders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichtsverwaltung für ihr Engagement bei der Einführung des Qualitätsmanagements. Die besondere Leistung des Oberlandesgerichts Hamm wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde auch vom nordrhein-westfälischen Justizstaatssekretär Karl-Heinz Krems gewürdigt.

Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressestelle (Detlef Feige)
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
E-Mail: pressestelle@jm.nrw.de

Quelle: Aktuelle Presseerklärung weiterer NRW-Justizeinrichtungen vom 12.01.2017.

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