Startseite Nordrhein-Westfalen Weiterer Antrag der Deutschen Lufthansa AG auf Untersagung der Streikmaßnahmen der Gewerkschaft UFO

Weiterer Antrag der Deutschen Lufthansa AG auf Untersagung der Streikmaßnahmen der Gewerkschaft UFO

von Sicherheit2019
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(prejus) Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf am 11.11.2015 um 14.00 Uhr in Saal 004.

Die Deutsche Lufthansa AG hat heute Abend beim Arbeitsgericht Düsseldorf einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, mit dem sie der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation e.V. (UFO) nunmehr die für die Zeit vom 11.11.2015, 4:00 Uhr, bis zum 13.11.2015, 24:00 Uhr, angekündigten Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf (DUS) untersagen lassen will. Hintergrund ist, dass UFO heute Mittag mitgeteilt hat, den ursprünglich nur für Dienstag, den 10.11.2015, angekündigten Streik bis einschließlich Freitag auszuweiten.

Am späten Nachmittag hatte bereits die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und UFO die für den heutigen Tag angekündigten Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf (DUS) untersagt (Az.: 1 Ga 80/15). Auf die Pressemitteilungen des Gerichts vom heutigen Tage wird verwiesen.

Arbeitsgericht Düsseldorf, 4 Ga 82/15.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@arbg-duesseldorf.nrw.de

Quelle: Aktuelle Presseerklärung weiterer NRW-Justizeinrichtungen vom 10.11.2015.

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