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Scheidung – sollte ich den Beginn der Trennung dokumentieren?

von Sicherheit2019
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Scheidung – sollte ich den Beginn der Trennung dokumentieren?

Das Trennungsdatum wichtig für Zugewinn und Ablauf des Trennungsjahres

Wie ist bei Trennung richtig vorzugehen?

Aus § 1565 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass eine Ehe grundsätzlich nicht geschieden werden kann, wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt voneinander leben (BGH FamRZ 1981, 127). Im Bestreitensfall muss derjenige, der die Scheidung beantragt, beweisen und gegebenenfalls auch belegen, dass die Trennung von dem Ehepartner mindestens ein Jahr zurückliegt und damit die Voraussetzungen für die Einleitung des Scheidungsverfahrens vorliegen. Bei tatsächlich vorhandenem Scheidungswillen sollte.

Gefahr, dass Trennungszeitpunkt bestritten wird

Wird der Trennungszeitpunkt im Scheidungsverfahren bestritten und kann der Antragsteller nicht den Nachweis führen, so unterliegt sein Antrag der Zurückweisung. In diesem Fall hätte er die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Nicht nur deshalb ist es wichtig, den Tag der Trennung zu fixieren. Dies ist zumeist unproblematisch, wenn die häusliche Gemeinschaft durch Auszug aus der ehelichen Wohnung aufgelöst wurde oder ein Wohnungsverweis vorausging.

Leben die Beteiligten zwar getrennt, aber weiterhin gemeinsam unter einem Dach, sollte die Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Dies mit dem Hinweis, dass sämtliche Haushaltsführungsleistungen unverzüglich eingestellt werden. Dies kann entweder durch ein eigenes Schreiben, dessen Empfang vom anderen Ehegatten zu bestätigen ist, oder durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben geschehen. Zwar könnte der Nachweis der Trennung grundsätzlich auch durch Zeugen geführt werden, doch erweist sich das in der Praxis als nahezu unmöglich.

Alternativ wäre auch denkbar, dass gemeinschaftlich eine Erklärung zum dauernden Getrenntleben gegenüber dem Finanzamt abgegeben wird. Zum Nachweis müsste der Vordruck von beiden Ehegatten zusammen unterzeichnet werden. Das Formular kann von der Homepage des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.

Trennungszeitpunkt auch für den Zugewinn wichtig

Die genaue Festlegung des Trennungszeitpunktes ist nicht nur für den Ablauf des Trennungsjahres von Belang, sondern insbesondere auch für die Ermittlung des Trennungsvermögens im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung und bei der Ermittlung des Zugewinns. Denn die Ehegatten sind untereinander dazu verpflichtet, Auskunft über ihr Vermögen bezogen auf den konkreten Trennungszeitpunkt zu erteilen.

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank Baranowski, Siegen
Bildquelle: pixabay.com

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